Bürgergemeinde

In der Regel beruft der Gemeinderat 2 bis 4 mal pro Jahr eine Bürgergemeinde-Versammlung ein, an welcher der Souverän über die anstehenden strategischen und operativen Geschäfte der Gemeinde zu befinden hat. Fix sind die Termine vom Juni, wo die Rechnung des Vorjahres abgenommen wird, und im Dezember, wo das Budget des Folgejahres zur Abstimmung gelangt. Das Verfahren ist in der Gemeindeordnung festgelegt.